Verfahrenspfleger
Die eigenständige Vertretung von Kindern in gerichtlichen
Verfahren, ist unter der Bezeichnung "Anwalt des Kindes" ein wichtiges Thema
geworden.
Gerichtsverfahren, in denen es um das Schicksal von Kindern geht,
sind für diese Kinder häufig mit schweren seelischen und emotionalen Belastungen
verbunden. Das neue Kindschaftsrecht bietet Richtern die Möglichkeit, in bestimmten
Fällen, Fachleute im Rahmen von Vormundschaftsgerichtsverfahren als parteiliche Vertreter
von Kindern zu bestimmen. Dieser "Anwalt des Kindes" ( Verfahrenspfleger ), soll
deren Anliegen aus der Perspektive des Kindeswohls in all jenen Verfahren vertreten, in
denen das Gericht die begründete Vermutung hegt, daß die Eltern parteilich entgegen den
Interessen ihrer Kinder handeln werden.
Das ist zum Beispiel bei Mißhandlung oder Mißbrauch der Fall. Die
Eltern, als natürliche Rechtsvertretung ihrer Kinder, würden in diesen Verfahren eigene
Ziele vertreten, die zu denen ihrer Kinder im Widerspruch stehen.
Aus o.g. Gründen, ist es deshalb erforderlich, den Kindern einen
eigenen " Anwalt des Kindes " zur Seite zu stellen, der einzig und allein ihre
Interessen im Verfahren vertritt. Die Verfahrenspflegschaft fordert wie kaum ein anderer
Bereich der Interessenvertretung von Kindern, die fachübergreifende Zusammenarbeit
unterschiedlicher Disziplinen.
Deshalb halte ich es für wichtig, daß die konkrete Arbeit des
Anwalts des Kindes, in das bestehende familienvormundschafts- und jugendstrafrechtliche
Regelsystem vor Ort eingebunden wird.
Weitere Infos erhalten Sie unter
"Kinderanwalt" auf dieser Homepage oder gebührenpflichtig
unter 0171 50 70 212
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