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Ethische Richtlinien von HumorCare
Artikel 1 Der Humor stellt ein komplexes Phänomen dar, das kognitive, affektive und physiologische Aspekte einbezieht. Humor führt zu einer Erheiterung, die sich im Lächeln und Lachen äußern kann, wodurch sich auch kommunikative Auswirkungen ergeben. Humor kann immer dann entstehen,
wenn sich "komische" Normverletzungen ergeben, die einen vorgegebenen
Bezugsrahmen sprengen.
Artikel 2 Freiwillige Komik entsteht, wenn
sich ein Mensch bewußt und gezielt auf kommunikative und aktionale
Normverletzungen einlässt, die zu einem erheiternden Effekt führen. Dies setzt
das Wissen um spezifische kontrollierbare Techniken voraus, die grundsätzlich
erlernbar sind, daneben aber auch Ausdruck individueller Kreativität und
Schlagfertigkeit sind. Professionelle Humoristinnen und Humoristen haben sich in
diesem Zusammenhang ein großes Repertoire an Techniken erarbeitet, dass es
ihnen ermöglicht, andere Menschen zu verblüffen und zu erheitern. Wer diese Wirkung bewusst
reflektieren und steuern kann, vermag einen Identitätswandel zu vollziehen, der
einem "anderen Weg des Denkens und Handelns" entspricht und zu einer
aktiven Selbstbestimmung hinführt. Grundlegendes Ziel ist die
Ermutigung, sich selbst nicht allzu ernst zu nehmen (Mut zur Unvollkommenheit)
über sich selbst lachen zu können (Mut zur Lächerlichkeit) und starre soziale
Normen und Idealvorstellungen relativieren, bzw. in Frage stellen zu können
(Mut zum Widersinn / Unsinn).
Artikel 3 Die Mitglieder von HumorCare sind, auch wenn sie über ein entsprechendes Expertenwissen verfügen, primär nicht auf das Ziel ausgerichtet, andere Menschen unspezifisch zu unterhalten. Sie präsentieren sich ihren Klientinnen und Klienten daher nicht als KomikerInnen, Clowns oder WitzeerzählerInnen, um sie unreflektiert zum Lachen zu bringen. Sie setzen ihre Fähigkeiten vielmehr dosiert ein, um den therapeutisch wirksamen Ermutigungsprozeß humorvoll zu fördern.
Artikel 4 Wenn Mitglieder von HumorCare als Unterhaltungskünstlerinnen und Unterhaltungskünstler in der Öffentlichkeit auftreten, weisen sie diese Darbietungen nicht als therapeutisch wirksamen Humor aus.
Artikel 5 Wenn Mitglieder von HumorCare in der Öffentlichkeit oder in den Medien Aussagen zu Fragen therapeutisch wirksamen Humors machen, sind sie verpflichtet, dies in einer angemessenen Weise zu tun. Sie sollen sich dabei auf die Vermittlung sachlicher Informationen beschränken und von einer Darstellungsweise Abstand nehmen, die einen reisserischen, unseriösen oder sonst wie unwürdigen Eindruck erwecken.
Artikel 6 Mitglieder von HumorCare sind für ihre beruflichen Aktivitäten verantwortlich. Ihre Arbeit basiert auf einer empathischen Grundhaltung und dem Respekt für die Würde, die Persönlichkeit sowie die Privatsphäre ihrer Klientinnen und Klienten. I übrigen sind die Mitglieder von HumorCare gehalten, sich jenen ethischen Richtlinien verpflichtet zu fühlen, die für die jeweiligen Berufsgruppen bereits verbindlich sind.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
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