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LG Aachen Erhöhung
des Stundensatzes bei Vermögenden durch Erwirtschaftung
eines hohen Gewinns und Vermehrung des Vermögens durch den
Betreuer.
BayObLG Der Zeitaufwand des Berufsbetreuers für Besprechungen mit dem Betroffenen kann zu vergüten sein, auch wenn sie im Rahmen von Kurzausflügen erfolgen BayObLG
vom 26.Januar 2000 Quelle: BtPRAX vom 1.6.2000 Seite 124
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