|
[top.htm] |
|
Copyright © 1999 Nico-Net |
Ambulante Betreuung junger Volljähriger, Aufgrund meiner Erfahrungen als Jugendschöffe, kommt der Betreuung gefährdeter und straffällig gewordener Jugendlicher eine besondere Bedeutung zu. Delinquentes Verhalten junger Menschen ist häufig auf Entwicklungsstörungen und Erziehungsmängel zurückzuführen. Hierzu führt das KJHG u.a. aus: " Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist ". Das heißt, Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, ist Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu gewähren, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Die Hilfe sollte alle Maßnahmen umfassen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Vor allem sollte Beratung und persönliche Betreuung für den Hilfesuchenden und seine Angehörigen gewährt werden. Aufgrund meiner Erfahrungen in diesem Bereich und der zunehmenden Jugendkriminalität, ist diese Hilfe m.E. um so dringend erforderlicher.
Praxis Hans
Engels Tel.:02424 90 11 20
Anzeige |